Peer-Review-Richtlinie


Peer-Review-Richtlinie

Zur Begutachtung eingereichte Manuskripte müssen von allen aufgeführten Autoren genehmigt worden sein und dürfen weder bereits veröffentlicht noch gleichzeitig bei einer anderen Zeitschrift eingereicht sein.

Nach der Einreichung durchlaufen die Manuskripte eine Vorauswahl, einschließlich einer Plagiatsprüfung mit der Software Turnitin. Manuskripte, die diese Phase bestehen, werden von den Chefredakteuren hinsichtlich Originalität, Methodik, Relevanz für den Themenbereich der Zeitschrift und der Bedeutung der Forschung bewertet.

Manuskripte, die den formalen und ethischen Kriterien der Zeitschrift entsprechen, werden mindestens zwei nationalen oder internationalen Gutachtern für ein doppelblindes Peer-Review-Verfahren zugewiesen. Die Autoren müssen ihre Arbeit vor der endgültigen Veröffentlichungentsprechend den Rückmeldungen der Gutachter überarbeiten.


Verantwortlichkeiten der Redaktion und der Gutachter

Die Chefredakteure bewerten die Manuskripte ausschließlich nach ihrer wissenschaftlichen Qualität, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Nationalität, Religion, politischer Überzeugung oder anderen persönlichen Merkmalen. Alle eingereichten Beiträge werden vor der Veröffentlichung streng vertraulich behandelt.

Die Chefredakteure sind für die Qualität und Integrität der veröffentlichten Inhalte verantwortlich, geben bei Bedarf Korrekturen heraus und verhindern Interessenkonflikte zwischen Autoren, Redakteuren und Gutachtern. Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung liegt ausschließlich bei den Chefredakteuren, die auch die Gutachter benennen.

Gutachter müssen unparteiisch bleiben und Interessenkonflikte mit Autoren, der Forschung oder Finanzierungsquellen vermeiden. Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und müssen jeden Verdacht auf Plagiate oder Urheberrechtsverletzungen dem Herausgeber melden.

Wenn ein Gutachter sich nicht in der Lage sieht, ein Manuskript zu beurteilen, oder die Begutachtung nicht rechtzeitig abschließen kann, muss er den Herausgeber informieren und sich aus dem Begutachtungsprozess zurückziehen.

Die Chefredakteure stellen sicher, dass der doppelblinde Peer-Review-Prozess vertraulich bleibt. Gutachter und Mitglieder des Herausgeberbeirats dürfen Manuskripte nicht mit Dritten besprechen. In einigen Fällen kann der Herausgeber die Kommentare eines Gutachters an einen anderen weitergeben, um eine spezifische Fragestellung zu klären.


Begutachtungsverfahren

Die Manuskripte durchlaufen ein doppelt anonymes Begutachtungsverfahren, um eine faire und unvoreingenommene Bewertung zu gewährleisten. Nach einer Plagiatsprüfung werden sie von den Chefredakteuren auf ihre wissenschaftliche Qualität, die Übereinstimmung mit dem thematischen Fokus der Zeitschriftund die Einhaltung ethischer Standards überprüft.

Ausgewählte Manuskripte werden mindestens zwei externen Gutachtern zugewiesen, die sie anhand folgender Kriterien bewerten:

  • Originalität und Beitrag zum Fachgebiet
  • Klarheit und Genauigkeit der Zusammenfassung
  • Bedeutung und Klarheit der Forschungsfrage
  • Gründlichkeit der Methodik
  • Gültigkeit der Interpretationen und Schlussfolgerungen
  • Angemessenheit der Literaturverweise
  • Gesamtqualität des Schreibstils und der Sprache
Die Gutachter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und müssen den Herausgeber benachrichtigen, wenn sie Plagiate oder Urheberrechtsverletzungen feststellen. Ist ein Gutachter nicht in der Lage, das Manuskript zu bewerten, sollte er sich aus dem Verfahren zurückziehen.

Die Chefredakteure gewährleisten die Anonymität im Begutachtungsprozess und können die Kommentare der Gutachter untereinander austauschen, um bestimmte Fragen zu klären. Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung basiert auf dem Feedback der Gutachter und den anschließenden Überarbeitungen durch die Autoren.