Der Chefredakteur bewertet Manuskripte ausschließlich nach ihrer wissenschaftlichen Qualität, ohne Rücksicht auf die ethnische Zugehörigkeit, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die Nationalität, die religiösen Überzeugungen oder die politischen Ansichten der Autoren. Er gewährleistet ein faires und unparteiisches doppelblindes Begutachtungsverfahren und wahrt die Vertraulichkeit aller Informationen zu den Manuskripten vor der Veröffentlichung.
Als Verantwortlicher für den Inhalt und die Gesamtqualität der Zeitschrift muss der Chefredakteur bei Bedarf Korrekturen oder Errata veröffentlichen. Er verhindert außerdem Interessenkonflikte zwischen Autoren, Herausgebern und Gutachtern. Der Chefredakteur hat die alleinige Befugnis, Gutachter auszuwählen und endgültige Entscheidungen über die Veröffentlichung zu treffen.
Gutachter müssen frei von Interessenkonflikten in Bezug auf die Forschung, deren Autoren und etwaige Finanzierungsquellen sein. Ihre Bewertungen sollten objektiv und unvoreingenommen sein. Sie sind verpflichtet, die Vertraulichkeit aller Informationen im Zusammenhang mit den Manuskripten zu wahren und den Herausgeber unverzüglich über jeden Verdacht auf Plagiate oder Urheberrechtsverletzungen zu informieren.
Wenn ein Gutachter sich nicht in der Lage sieht, ein Manuskript zu bewerten, oder die Begutachtung nicht rechtzeitig abschließen kann, sollte er den Herausgeber benachrichtigen und sich aus dem Verfahren zurückziehen.
Der Herausgeber weist die Gutachter darauf hin, dass alle Manuskripte vertraulich sind und dass sie eine privilegierte Rolle innehaben. Weder Gutachter noch Mitglieder des Herausgeberbeirats dürfen eingereichte Manuskripte mit externen Parteien besprechen. Die Anonymität der Gutachter muss gewahrt bleiben, allerdings kann der Herausgeber in bestimmten Fällen das Feedback eines Gutachters an einen anderen weitergeben, um bestimmte Fragen zu klären.